Verträge nach Kategorie kündigen

Wählen Sie eine Branche – dort finden Sie alle Anbieter, Kündigungsadressen, Fristen und passende Vorlagen.

Streaming & TV

Streaming-Abos haben meist keine lange Laufzeit und sind monatlich zum Ende des Abrechnungszeitraums kündbar. Jahresabos laufen bis zum Ende der bezahlten Laufzeit.

Handy & Internet

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit (höchstens 24 Monate) sind Mobilfunk- und Internetverträge nach § 56 TKG jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.

Strom & Gas

In der Grundversorgung gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Sonderverträge richten sich nach dem Vertrag; bei Preiserhöhungen besteht ein Sonderkündigungsrecht.

Versicherungen

Versicherungen sind meist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündbar, Kfz-Versicherungen häufig bis 30. November. Nach einer Beitragserhöhung gilt ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat.

Banken & Finanzen

Verbraucher können ein Girokonto jederzeit ohne Frist kündigen, sofern nichts anderes vereinbart ist (Nr. 18 AGB-Banken). Für Bausparverträge und Kredite gelten eigene Regeln.

Fitness & Sport

Für Verträge ab dem 1. März 2022 gilt: Nach der Erstlaufzeit von höchstens 24 Monaten verlängert sich der Vertrag nur noch auf unbestimmte Zeit und ist dann monatlich kündbar.

Software & Online-Dienste

Online-Abos lassen sich meist zum Ende des Abrechnungszeitraums kündigen. Wurde der Vertrag online geschlossen, muss der Anbieter einen Kündigungsbutton bereitstellen (§ 312k BGB).

Zeitungen & Zeitschriften

Abos, die ab dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, sind nach der Erstlaufzeit monatlich kündbar. Probe-Abos verlängern sich oft automatisch – rechtzeitig kündigen.

Dating & Partnersuche

Premium-Mitgliedschaften verlängern sich oft automatisch. Bei Verträgen ab dem 1. März 2022 ist nach der Erstlaufzeit eine monatliche Kündigung möglich.

Wohnen & Miete

Mieter können einen unbefristeten Wohnraummietvertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen (§ 573c BGB). Die Kündigung muss eigenhändig unterschrieben sein (§ 568 BGB).

Mobilität

BahnCards und Abos im Nahverkehr haben eigene Kündigungsfristen. Das Deutschlandticket ist in der Regel monatlich kündbar.

Arbeit & Beruf

Arbeitnehmer kündigen mit der Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 BGB). Die Kündigung bedarf der Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift (§ 623 BGB).

Vereine & Sonstiges

Für Vereine gilt die Satzung, für den Rundfunkbeitrag die Abmeldung beim Beitragsservice. Für sonstige Verträge sind die vereinbarten Fristen maßgeblich.