Kündigung schreiben: Inhalt, Form und Muster

Eine Kündigung muss weder lang noch kompliziert sein. Entscheidend ist, dass sie eindeutig formuliert ist, alle Angaben zur Zuordnung enthält, in der richtigen Form verfasst wird und rechtzeitig zugeht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Kündigung braucht Ihren Namen, Ihre Anschrift, die Vertrags- oder Kundennummer, eine eindeutige Kündigungserklärung und den gewünschten Beendigungszeitpunkt.
  • Für die meisten Verbraucherverträge genügt die Textform (§ 126b BGB), also auch E-Mail, Fax oder ein Brief ohne eigenhändige Unterschrift.
  • Seit dem 1. Oktober 2016 dürfen AGB für Kündigungen von Verbrauchern grundsätzlich keine strengere Form als die Textform verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB).
  • Mietverträge (§ 568 BGB) und Arbeitsverträge (§ 623 BGB) müssen schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift gekündigt werden.
  • Eine Begründung ist bei einer ordentlichen Kündigung in der Regel nicht nötig.
  • Wirksam wird die Kündigung mit dem Zugang beim Empfänger, nicht mit dem Absenden.

Diese Angaben gehören in jede Kündigung

Gesetzlich ist kein bestimmter Wortlaut vorgeschrieben. Der Empfänger muss aber zweifelsfrei erkennen können, wer welchen Vertrag zu welchem Zeitpunkt beenden möchte. Folgende Angaben sollten Sie deshalb immer aufnehmen:

  • Absender: vollständiger Name und aktuelle Anschrift, so wie sie beim Anbieter hinterlegt sind.
  • Empfänger: korrekte Firmenbezeichnung und die Anschrift, die der Anbieter für Kündigungen nennt (meist im Vertrag, in den AGB oder im Impressum).
  • Vertragsdaten: Kunden-, Vertrags-, Versicherungsschein- oder Mitgliedsnummer, bei Mobilfunk zusätzlich die Rufnummer.
  • Kündigungserklärung: ein klarer Satz wie „Hiermit kündige ich den oben genannten Vertrag“. Vermeiden Sie unklare Formulierungen wie „Ich überlege zu kündigen“.
  • Zeitpunkt: ein konkretes Datum oder die Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.
  • Bitte um Bestätigung: rechtlich nicht zwingend, aber hilfreich, um das Vertragsende schriftlich zu erhalten.
  • Datum und Unterschrift: bei Schriftform zwingend eigenhändig, bei Textform empfehlenswert.

Optional können Sie die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats für die Zeit nach Vertragsende widerrufen und der weiteren Nutzung Ihrer Daten zu Werbezwecken widersprechen.

„Zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ richtig verwenden

Viele Verbraucher kennen das genaue Ende ihrer Mindestlaufzeit nicht. Mit der Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ kündigen Sie zum frühesten Termin, den Vertrag und Gesetz erlauben. Ein falsch berechnetes Datum wird so nicht zum Problem.

Empfehlenswert ist die Kombination: „Hiermit kündige ich den Vertrag fristgerecht zum 31.12.2026, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“ Ist das genannte Datum zu früh gewählt, wird die Kündigung in der Regel zum nächsten zulässigen Termin wirksam. Welche Fristen für Ihren Vertrag typischerweise gelten, lesen Sie im Ratgeber Kündigungsfristen im Überblick.

Textform oder Schriftform?

Das Gesetz unterscheidet mehrere Formen. Für Kündigungen sind vor allem zwei wichtig:

FormRechtsgrundlageAnforderungTypische Verträge
Textform§ 126b BGBLesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, Person des Erklärenden genannt. Keine Unterschrift nötig.Handy, Internet, Strom, Gas, Streaming, Fitnessstudio, viele Versicherungen
Schriftform§ 126 BGBUrkunde mit eigenhändiger Namensunterschrift. E-Mail, Fax oder eingescannte Unterschrift genügen nicht.Mietvertrag (§ 568 BGB), Arbeitsvertrag (§ 623 BGB)

Was § 309 Nr. 13 BGB regelt

Bei Verbraucherverträgen, die ab dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden, darf eine Klausel in den AGB für Kündigungen grundsätzlich keine strengere Form als die Textform verlangen. Eine AGB-Regel „Kündigung nur per eingeschriebenem Brief“ oder „nur schriftlich mit Unterschrift“ ist dann insoweit unwirksam. Für ältere Verträge kann eine vereinbarte Schriftform noch gelten. Im Zweifel ist ein unterschriebener Brief immer die sicherste Wahl.

Wurde der Vertrag online abgeschlossen, muss der Anbieter häufig zusätzlich einen Kündigungsbutton nach § 312k BGB bereitstellen.

Ausnahmen: Mietvertrag und Arbeitsvertrag

Wer seine Wohnung oder sein Arbeitsverhältnis kündigt, muss die gesetzliche Schriftform einhalten. Die Kündigung muss auf Papier stehen und von allen Vertragspartnern, die kündigen, eigenhändig unterschrieben sein. Eine Kündigung per E-Mail, SMS, Messenger oder Fax ist in diesen Fällen unwirksam.

Wichtig für Miet- und Arbeitsverträge: Weil die eigenhändige Unterschrift Pflicht ist, bietet Kuendo für diese Vorlagen bewusst keinen Online-Versand an. Laden Sie die Kündigung als PDF herunter, drucken Sie sie aus, unterschreiben Sie sie handschriftlich und versenden Sie sie selbst, idealerweise per Einschreiben oder per Übergabe gegen Empfangsbestätigung. Mehr dazu in den Ratgebern Mietvertrag kündigen und Arbeitsvertrag kündigen.

Musteraufbau einer Kündigung

Eine übersichtliche Kündigung im Briefformat ist in der Regel so aufgebaut:

  1. Absender mit Name und Anschrift
  2. Empfänger mit Firmenname und Kündigungsanschrift
  3. Ort und Datum
  4. Betreffzeile, z. B. „Kündigung meines Mobilfunkvertrags, Kundennummer 123456“
  5. Anrede, z. B. „Sehr geehrte Damen und Herren,“
  6. Kündigungssatz: „hiermit kündige ich den oben genannten Vertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“
  7. Bitte um schriftliche Bestätigung unter Angabe des Beendigungsdatums
  8. Optional: Widerruf des SEPA-Mandats zum Vertragsende und Widerspruch gegen Werbung
  9. Grußformel und Unterschrift

Passende, bereits ausformulierte Vorlagen finden Sie für viele Vertragsarten, etwa Handyvertrag kündigen, Stromvertrag kündigen, Fitnessstudio kündigen oder Versicherung kündigen. Für alle anderen Fälle eignet sich die allgemeine Vorlage Vertrag kündigen.

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Zugang und Nachweis

Eine Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie wird erst wirksam, wenn sie dem Empfänger zugeht (§ 130 BGB). Für die Frist zählt also der Tag, an dem die Kündigung beim Anbieter ankommt. Planen Sie bei Postversand einige Werktage Puffer ein. Wer den Zugang beweisen möchte, nutzt ein Einschreiben und bewahrt Einlieferungsbeleg, Sendungsnummer und eine Kopie des Schreibens auf.

Checkliste vor dem Versand

  • Name und Anschrift stimmen mit den Vertragsdaten überein.
  • Kunden- oder Vertragsnummer ist korrekt angegeben.
  • Die Empfängeranschrift ist die aktuelle Kündigungsanschrift des Anbieters.
  • Der Kündigungssatz ist eindeutig.
  • Ein konkretes Datum und der Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ sind enthalten.
  • Bei Miet- oder Arbeitsvertrag: ausgedruckt und eigenhändig unterschrieben.
  • Die Kündigung geht mit ausreichend Vorlauf vor Fristende zu.
  • Eine Kopie und alle Versandbelege sind gespeichert.

Häufige Fragen

Muss ich eine Kündigung begründen?
Bei einer ordentlichen Kündigung in der Regel nicht. Ein Kündigungsgrund ist meist nur bei einer fristlosen Kündigung oder bei einem Sonderkündigungsrecht sinnvoll oder erforderlich, etwa bei der außerordentlichen Kündigung eines Mietvertrags.
Reicht eine Kündigung per E-Mail?
Wenn der Vertrag keine strengere Form verlangt, genügt in der Regel die Textform nach § 126b BGB, also auch eine E-Mail. Für Mietverträge (§ 568 BGB) und Arbeitsverträge (§ 623 BGB) ist dagegen die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift vorgeschrieben. Eine E-Mail ist dort unwirksam.
Was bedeutet „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“?
Mit dieser Formulierung kündigen Sie zum frühesten Termin, der nach Vertrag und Gesetz zulässig ist. Sie ist hilfreich, wenn Sie das genaue Vertragsende nicht kennen. Am sichersten ist die Kombination aus konkretem Datum und dem Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.
Darf ein Anbieter in seinen AGB die Schriftform verlangen?
Bei Verbraucherverträgen, die ab dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden, darf in AGB nach § 309 Nr. 13 BGB grundsätzlich keine strengere Form als die Textform für Kündigungen vorgeschrieben werden. Bei älteren Verträgen kann eine vereinbarte Schriftform noch maßgeblich sein.
Wann ist die Kündigung wirksam?
Eine Kündigung wird wirksam, wenn sie dem Empfänger zugeht, also in seinen Machtbereich gelangt. Maßgeblich für die Frist ist daher nicht das Absendedatum, sondern der Zugang. Den Nachweis erleichtert ein Einschreiben.
Was tun, wenn keine Bestätigung kommt?
Eine Pflicht zur Bestätigung besteht nicht in jedem Fall. Fragen Sie nach etwa zwei Wochen nach und bewahren Sie Ihre Nachweise auf. Weitere Schritte erklärt unser Ratgeber Keine Kündigungsbestätigung erhalten?.

Stand: Oktober 2026. Alle Texte sind unverbindliche Vorschläge ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie Inhalt, Vollständigkeit und Empfängeranschrift selbst. Eine erfolgreiche Kündigung können wir nicht garantieren.