Strom & Gas kündigen
Strom- und Gasvertrag kündigen – E.ON, Vattenfall, EnBW, Stadtwerke & Co.
Fristen im Überblick
In der Grundversorgung gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Sonderverträge richten sich nach dem Vertrag; bei Preiserhöhungen besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Allgemeine Vorlagen
12 Anbieter: E.ON, EnBW, Vattenfall, Yello & Co.
- E.ONE.ON-Energieliefervertrag kündigen
- EnBWEnBW-Energieliefervertrag kündigen
- VattenfallVattenfall-Energieliefervertrag kündigen
- YelloYello-Stromvertrag kündigen
- E WIE EINFACHE-WIE-EINFACH-Energieliefervertrag kündigen
- enercityenercity-Energieliefervertrag kündigen
- eprimoeprimo-Energieliefervertrag kündigen
- GASAGGASAG-Energieliefervertrag kündigen
- LichtBlickLichtBlick-Energieliefervertrag kündigen
- MainovaMainova-Energieliefervertrag kündigen
- RheinEnergieRheinEnergie-Energieliefervertrag kündigen
- Stadtwerke München (SWM)SWM-Energieliefervertrag kündigen
Ihr Anbieter ist nicht dabei? Nutzen Sie die Vorlage Sonstiger Vertrag und tragen Sie den Empfänger selbst ein.
Häufige Fragen
Welche Kündigungsfrist gilt für Strom & Gas?
In der Grundversorgung gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Sonderverträge richten sich nach dem Vertrag; bei Preiserhöhungen besteht ein Sonderkündigungsrecht. Maßgeblich sind die Angaben in Ihrem Vertrag.
Wie kündige ich am sichersten?
Kündigen Sie schriftlich „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“, nennen Sie Ihre Kunden- oder Vertragsnummer und fordern Sie eine Bestätigung an. Mit einem Einschreiben (ab 2,50 € Aufpreis) können Sie den Zugang nachweisen.
Kann ich die Kündigung direkt verschicken lassen?
Ja. Kuendo erstellt Ihre Kündigung als PDF. Auf Wunsch drucken, kuvertieren und frankieren wir den Brief und übergeben ihn der Post – ab 1,45 €.