So kündigen Sie Ausbildungsvertrag in 3 Schritten
- Daten eingeben: Name und Anschrift als Absender.
- Vertrag angeben: Personalnummer (optional) sowie den gewünschten Kündigungszeitpunkt.
- Prüfen und versenden: Vorschau kontrollieren, dann als PDF herunterladen oder direkt per Post versenden – auf Wunsch als Einschreiben mit Zustellnachweis.
Kündigungsfrist
Arbeitnehmer kündigen mit der Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 BGB). Die Kündigung bedarf der Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift (§ 623 BGB). In der Probezeit ist die Kündigung jederzeit ohne Frist möglich, danach nur aus wichtigem Grund oder mit vier Wochen Frist bei Berufsaufgabe/-wechsel (§ 22 BBiG). Schriftform ist Pflicht. Wenn Sie unsicher sind, kündigen Sie „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ – dann endet der Vertrag zum frühesten zulässigen Termin.
Wichtig: Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses (§ 623 BGB) muss schriftlich mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift erfolgen. E-Mail, Fax, eingescannte oder digital gezeichnete Unterschriften genügen nicht. Drucken Sie das PDF aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es so, dass Sie den Zugang beweisen können.