Das Wichtigste in Kürze
- Seit dem 1. Juli 2022 müssen Unternehmen, die über ihre Website entgeltliche Dauerschuldverhältnisse mit Verbrauchern abschließen, einen Kündigungsbutton anbieten (§ 312k BGB).
- Der Button muss eindeutig beschriftet sein, etwa mit „Verträge hier kündigen“, und ständig verfügbar, unmittelbar und leicht zugänglich sein.
- Er führt zu einer Bestätigungsseite, auf der Sie Ihre Daten angeben und die Kündigung mit einem Button „jetzt kündigen“ abschließen.
- Der Anbieter muss den Eingang der Kündigung sofort elektronisch in Textform bestätigen, mit Datum, Uhrzeit und Vertragsende.
- Fehlt der Button oder ist er fehlerhaft umgesetzt, können Verbraucher jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB).
Was ist der Kündigungsbutton?
Der Kündigungsbutton wurde mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge eingeführt. Ziel ist, dass die Kündigung eines Vertrags nicht schwieriger sein darf als der Abschluss. Wer online mit wenigen Klicks ein Abo abschließen kann, soll es ebenso einfach wieder beenden können. Die Regelung steht in § 312k BGB und gilt seit dem 1. Juli 2022.
Für welche Verträge gilt die Pflicht?
Die Pflicht zum Kündigungsbutton besteht, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es handelt sich um einen Vertrag zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher.
- Der Vertrag ist ein Dauerschuldverhältnis, das das Unternehmen zu einer entgeltlichen Leistung verpflichtet, etwa ein Abo oder eine Mitgliedschaft.
- Der Vertrag kann über eine Website im elektronischen Geschäftsverkehr abgeschlossen werden.
Typische Beispiele sind Streamingdienste, Mobilfunk- und Internetverträge, Fitnessstudios, Zeitungs- und Zeitschriftenabos, Software-Abos und Partnerbörsen. Nach überwiegender Auffassung kommt es darauf an, dass die Website einen Vertragsschluss ermöglicht. Der Button muss dann auch für gleichartige Verträge funktionieren, die etwa im Laden oder vor dem 1. Juli 2022 geschlossen wurden.
Ausnahmen
Die Pflicht gilt nicht für Verträge, für deren Kündigung das Gesetz ausschließlich eine strengere Form als die Textform vorsieht, etwa Miet- oder Arbeitsverträge. Bei Einführung waren außerdem Websites und Verträge über Finanzdienstleistungen ausgenommen. Ob für einen konkreten Bank- oder Finanzvertrag Sonderregeln gelten, sollten Sie im Einzelfall prüfen.
So läuft die Kündigung per Button ab
- Kündigungsschaltfläche: Auf der Website findet sich ein gut lesbarer Button mit „Verträge hier kündigen“ oder einer gleich eindeutigen Beschriftung. Er muss ständig verfügbar sein sowie unmittelbar und leicht zugänglich, zum Beispiel im Fußbereich jeder Seite.
- Bestätigungsseite: Der Button führt direkt zu einer Seite, auf der Sie angeben können, welche Art der Kündigung Sie erklären (ordentlich oder außerordentlich), bei einer außerordentlichen Kündigung den Grund, Angaben zu Ihrer Identifizierung, zur eindeutigen Bezeichnung des Vertrags, den gewünschten Zeitpunkt sowie eine Möglichkeit für die elektronische Übermittlung der Bestätigung, etwa Ihre E-Mail-Adresse.
- Bestätigungsschaltfläche: Sie schließen die Kündigung mit einem Button ab, der mit „jetzt kündigen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet ist.
- Speichern: Sie müssen Ihre Kündigungserklärung mit Datum und Uhrzeit der Abgabe auf einem dauerhaften Datenträger speichern können, zum Beispiel als PDF oder Screenshot.
- Eingangsbestätigung: Der Anbieter muss Ihnen den Inhalt der Kündigung, Datum und Uhrzeit des Zugangs sowie den Zeitpunkt, zu dem der Vertrag durch die Kündigung beendet werden soll, sofort auf elektronischem Weg in Textform bestätigen, meist per E-Mail.
Zugang wird vermutet: Nach § 312k Abs. 4 BGB wird vermutet, dass eine über die Bestätigungsschaltfläche abgegebene Kündigung dem Unternehmen unmittelbar nach ihrer Abgabe zugegangen ist. Speichern Sie die Bestätigungsseite und die Eingangsbestätigung trotzdem als Beleg.
Was Anbieter nicht dürfen
Der Button darf nicht versteckt, missverständlich beschriftet oder hinter mehreren Zwischenschritten verborgen werden. Fragt der Anbieter auf dem Weg zur Kündigung Halteangebote ab oder verlangt er Angaben, die zur Identifizierung nicht nötig sind, kann das unzulässig sein. Ob ein zwingender Login vor der Kündigung zulässig ist, wird unterschiedlich beurteilt. Verbraucherschützer gehen gegen solche Gestaltungen regelmäßig vor.
Was tun, wenn der Kündigungsbutton fehlt?
Fehlt der Button oder entspricht er nicht den gesetzlichen Vorgaben, hat das eine deutliche Folge: Nach § 312k Abs. 6 BGB können Verbraucher einen Vertrag, für den eine Kündigungsschaltfläche bereitzustellen ist, jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die Mindestlaufzeit spielt dann keine Rolle.
So gehen Sie vor:
- Dokumentieren Sie, dass der Button fehlt oder nicht funktioniert, etwa per Screenshot mit Datum.
- Kündigen Sie per Brief oder E-Mail und verweisen Sie auf § 312k Abs. 6 BGB, zum Beispiel: „Da Sie keine Kündigungsschaltfläche gemäß § 312k BGB bereitstellen, kündige ich den Vertrag mit sofortiger Wirkung, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“
- Versenden Sie die Kündigung nachweisbar, etwa per Einschreiben.
- Fordern Sie eine Bestätigung des Vertragsendes an und widerrufen Sie gegebenenfalls Ihr SEPA-Mandat zum Beendigungszeitpunkt.
Fehlende oder mangelhafte Kündigungsbuttons können Sie außerdem der Verbraucherzentrale melden. Passende Vorlagen finden Sie zum Beispiel unter Netflix kündigen, Spotify kündigen, McFit kündigen, Parship kündigen oder allgemein Abo kündigen.
Erstellen Sie Ihre Kündigung online und senden Sie sie per Post, ab 1,45 €, auf Wunsch als Einschreiben Einwurf für 2,50 € Aufpreis.
Andere Kündigungswege bleiben möglich
Der Kündigungsbutton ist ein zusätzlicher Weg, kein ausschließlicher. Sie dürfen weiterhin per Brief, E-Mail oder auf jedem anderen Weg kündigen, der die vereinbarte Form wahrt. Bei Verbraucherverträgen genügt dafür in der Regel die Textform (§ 309 Nr. 13 BGB). Wie eine vollständige Kündigung aussieht, lesen Sie im Ratgeber Kündigung schreiben. Die geltenden Fristen für Abos seit März 2022 finden Sie unter Kündigungsfristen im Überblick.
Häufige Fragen
Seit wann gibt es den Kündigungsbutton?
Für welche Verträge gilt der Kündigungsbutton?
Wie muss der Kündigungsbutton beschriftet sein?
Was passiert, wenn ein Anbieter keinen Kündigungsbutton hat?
Muss ich mich für die Kündigung einloggen?
Ist die Kündigung per Button wirksam, wenn keine Bestätigung kommt?
Stand: Oktober 2026. Alle Texte sind unverbindliche Vorschläge ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie Inhalt, Vollständigkeit und Empfängeranschrift selbst. Eine erfolgreiche Kündigung können wir nicht garantieren.