Wohnen & Miete kündigen
Mietwohnung, Stellplatz und Wohnungsunternehmen kündigen – Vonovia, Deutsche Wohnen & Co.
Fristen im Überblick
Mieter können einen unbefristeten Wohnraummietvertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen (§ 573c BGB). Die Kündigung muss eigenhändig unterschrieben sein (§ 568 BGB).
Allgemeine Vorlagen
2 Anbieter: Vonovia, Deutsche Wohnen & Co.
Ihr Anbieter ist nicht dabei? Nutzen Sie die Vorlage Sonstiger Vertrag und tragen Sie den Empfänger selbst ein.
Häufige Fragen
Welche Kündigungsfrist gilt für Wohnen & Miete?
Mieter können einen unbefristeten Wohnraummietvertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen (§ 573c BGB). Die Kündigung muss eigenhändig unterschrieben sein (§ 568 BGB). Maßgeblich sind die Angaben in Ihrem Vertrag.
Wie kündige ich am sichersten?
Kündigen Sie schriftlich „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“, nennen Sie Ihre Kunden- oder Vertragsnummer und fordern Sie eine Bestätigung an. Mit einem Einschreiben (ab 2,50 € Aufpreis) können Sie den Zugang nachweisen.
Kann ich die Kündigung direkt verschicken lassen?
Ja. Kuendo erstellt Ihre Kündigung als PDF. Auf Wunsch drucken, kuvertieren und frankieren wir den Brief und übergeben ihn der Post – ab 1,45 €.