Versicherungen kündigen
Versicherungen kündigen – Kfz, Hausrat, Haftpflicht, Rechtsschutz bei Allianz, HUK, ERGO & Co.
Fristen im Überblick
Versicherungen sind meist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündbar, Kfz-Versicherungen häufig bis 30. November. Nach einer Beitragserhöhung gilt ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat.
Allgemeine Vorlagen
17 Anbieter: Allianz, AXA, DEVK, ERGO & Co.
- AllianzVersicherungsvertrag kündigen
- AXAVersicherungsvertrag kündigen
- DEVKVersicherungsvertrag kündigen
- ERGOVersicherungsvertrag kündigen
- HUK-COBURGVersicherungsvertrag kündigen
- R+VVersicherungsvertrag kündigen
- ARAGVersicherungsvertrag kündigen
- CosmosDirektVersicherungsvertrag kündigen
- DebekaVersicherungsvertrag kündigen
- GeneraliVersicherungsvertrag kündigen
- GothaerVersicherungsvertrag kündigen
- LVMVersicherungsvertrag kündigen
- ProvinzialVersicherungsvertrag kündigen
- SIGNAL IDUNAVersicherungsvertrag kündigen
- VHVVersicherungsvertrag kündigen
- WürttembergischeVersicherungsvertrag kündigen
- ZurichVersicherungsvertrag kündigen
Ihr Anbieter ist nicht dabei? Nutzen Sie die Vorlage Sonstiger Vertrag und tragen Sie den Empfänger selbst ein.
Häufige Fragen
Welche Kündigungsfrist gilt für Versicherungen?
Versicherungen sind meist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündbar, Kfz-Versicherungen häufig bis 30. November. Nach einer Beitragserhöhung gilt ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat. Maßgeblich sind die Angaben in Ihrem Vertrag.
Wie kündige ich am sichersten?
Kündigen Sie schriftlich „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“, nennen Sie Ihre Kunden- oder Vertragsnummer und fordern Sie eine Bestätigung an. Mit einem Einschreiben (ab 2,50 € Aufpreis) können Sie den Zugang nachweisen.
Kann ich die Kündigung direkt verschicken lassen?
Ja. Kuendo erstellt Ihre Kündigung als PDF. Auf Wunsch drucken, kuvertieren und frankieren wir den Brief und übergeben ihn der Post – ab 1,45 €.