So kündigen Sie Mietwohnung in 3 Schritten
- Daten eingeben: Name und Anschrift als Absender.
- Vertrag angeben: Anschrift und Lage der Wohnung, Mietvertrag vom (optional), IBAN für die Rückzahlung der Kaution (optional) sowie den gewünschten Kündigungszeitpunkt.
- Prüfen und versenden: Vorschau kontrollieren, dann als PDF herunterladen oder direkt per Post versenden – auf Wunsch als Einschreiben mit Zustellnachweis.
Kündigungsfrist
Mieter können einen unbefristeten Wohnraummietvertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen (§ 573c BGB). Die Kündigung muss eigenhändig unterschrieben sein (§ 568 BGB). Mieter kündigen mit einer Frist von drei Monaten (§ 573c BGB). Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats beim Vermieter sein und eigenhändig unterschrieben werden (§ 568 BGB). Wenn Sie unsicher sind, kündigen Sie „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ – dann endet der Vertrag zum frühesten zulässigen Termin.
Wichtig: Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift
Die Kündigung eines Wohnraummietvertrags (§ 568 BGB) muss schriftlich mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift erfolgen. E-Mail, Fax, eingescannte oder digital gezeichnete Unterschriften genügen nicht. Drucken Sie das PDF aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es so, dass Sie den Zugang beweisen können.