Das Wichtigste in Kürze
- Mit dem Tod gehen Rechte und Pflichten auf die Erben über (§ 1922 BGB). Die meisten Verträge laufen weiter, bis sie gekündigt werden.
- Für die Kündigung genügt oft eine Kopie der Sterbeurkunde; Banken und Vermieter verlangen häufig zusätzlich einen Erbschein oder eine Vollmacht.
- Die Mietwohnung können Erben nach § 564 BGB innerhalb eines Monats nach Kenntnis mit der gesetzlichen Frist von rund drei Monaten kündigen – schriftlich und eigenhändig unterschrieben.
- Lebensversicherungen sollten Sie dem Versicherer unverzüglich melden, oft sehen die Bedingungen kurze Meldefristen vor.
- Die Frist zur Ausschlagung der Erbschaft beträgt in der Regel sechs Wochen (§ 1944 BGB). Klären Sie im Zweifel vorher, ob Sie das Erbe annehmen möchten.
Erben treten in die Verträge ein
Nach § 1922 BGB geht das Vermögen des Verstorbenen als Ganzes auf die Erben über. Dazu gehören nicht nur Guthaben und Gegenstände, sondern auch laufende Verträge und Schulden. Ein Handyvertrag, ein Zeitungsabo oder ein Stromvertrag endet deshalb grundsätzlich nicht automatisch. Die Erben müssen ihn kündigen und die Beiträge bis zum Vertragsende aus dem Nachlass tragen.
Einige Rechtsverhältnisse enden dagegen mit dem Tod, weil sie an die Person gebunden sind, zum Beispiel die gesetzliche Krankenversicherung, das Arbeitsverhältnis des Verstorbenen oder in der Regel eine Vereinsmitgliedschaft, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt. Auch hier ist eine kurze Mitteilung an die Stelle sinnvoll.
Erbschaft ausschlagen? Ist der Nachlass möglicherweise überschuldet, können Sie die Erbschaft in der Regel innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis ausschlagen (§ 1944 BGB). Bestimmte Handlungen können als Annahme der Erbschaft gewertet werden. Wenn Sie über eine Ausschlagung nachdenken, lassen Sie sich vor Verfügungen über den Nachlass beim Nachlassgericht oder anwaltlich beraten.
Welche Unterlagen Sie brauchen
- Sterbeurkunde: Sie erhalten sie beim Standesamt. Lassen Sie sich mehrere Exemplare ausstellen, denn viele Stellen verlangen eine Kopie oder ein Original.
- Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll: Damit weisen Sie nach, dass Sie Erbe sind. Banken und Vermieter verlangen das häufig.
- Vollmacht über den Tod hinaus (transmortale oder postmortale Vollmacht): Hat der Verstorbene sie erteilt, können Bevollmächtigte oft schon vor Erteilung eines Erbscheins handeln.
- Vertragsunterlagen: Kundennummern, Versicherungsscheine und Kontoauszüge helfen, alle laufenden Verträge zu finden. Daueraufträge und Lastschriften auf dem Girokonto sind dafür eine gute Quelle.
Mietvertrag des Verstorbenen
Beim Mietvertrag unterscheidet das Gesetz, wer mit dem Verstorbenen zusammengelebt hat:
| Situation | Regel | Kündigung |
|---|---|---|
| Ehegatte, Lebenspartner, Kinder oder andere Haushaltsangehörige lebten in der Wohnung | Eintritt in den Mietvertrag (§ 563 BGB) | Erklärung innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod, nicht eintreten zu wollen |
| Weitere Personen waren selbst Mitmieter | Fortsetzung mit den überlebenden Mietern (§ 563a BGB) | außerordentlich innerhalb eines Monats nach Kenntnis, mit gesetzlicher Frist |
| Niemand tritt ein oder setzt fort | Fortsetzung mit den Erben (§ 564 BGB) | außerordentlich innerhalb eines Monats nach Kenntnis, mit gesetzlicher Frist |
Die gesetzliche Frist beträgt dabei rund drei Monate: Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats. Versäumen Sie die Monatsfrist, bleibt die ordentliche Kündigung möglich, bei befristeten Verträgen oder einem Kündigungsverzicht kann das aber schwieriger sein. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und von allen Erben eigenhändig unterschrieben sein, sofern nicht einer bevollmächtigt ist. Weitere Hinweise zu Form und Übergabe finden Sie im Ratgeber Mietvertrag kündigen.
Kündigung als PDF erstellen, ausdrucken, unterschreiben und per Einschreiben an den Vermieter senden.
Weitere Verträge im Überblick
Rundfunkbeitrag
Melden Sie das Beitragskonto mit Angabe des Sterbedatums ab. Lebt noch jemand in der Wohnung, kann das Konto auf diese Person umgeschrieben werden. Vorlage: Rundfunkbeitrag abmelden.
Bankkonten
Informieren Sie die Bank möglichst bald. Konten werden mit dem Tod nicht automatisch aufgelöst; die Bank gibt das Guthaben in der Regel erst gegen Erbnachweis frei. Prüfen Sie Daueraufträge und Lastschriften. Vorlagen: Girokonto kündigen, Kreditkarte kündigen, Kategorie Bank.
Versicherungen
Eine Lebens- oder Sterbegeldversicherung sollten Sie dem Versicherer unverzüglich melden, da die Bedingungen häufig kurze Anzeigefristen vorsehen. Sachversicherungen wie die Hausrat- oder Kfz-Versicherung gehen meist auf die Erben über; viele Versicherer ermöglichen bei Tod oder Wegfall des versicherten Risikos eine vorzeitige Beendigung. Maßgeblich sind die jeweiligen Bedingungen. Vorlagen: Versicherung kündigen, Kfz-Versicherung, Kategorie Versicherung.
Handy, Internet und Strom
Ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht im Todesfall gibt es für Telefon- und Internetverträge nicht ausdrücklich. In der Praxis beenden viele Anbieter den Vertrag gegen Vorlage der Sterbeurkunde vorzeitig. Bei Strom und Gas gilt: Wird die Wohnung aufgelöst, Zählerstand dokumentieren und den Vertrag kündigen. Vorlagen: Handyvertrag, Internetvertrag, Stromvertrag, Gasvertrag.
Abos und Mitgliedschaften
Zeitungsabos, Streamingdienste, Fitnessstudio oder Vereine: Sehen Sie Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen der letzten Monate durch. Viele Anbieter zeigen sich im Todesfall kulant. Vorlagen: Zeitungsabo, Fitnessstudio, Verein, Abo sowie die Kategorien Streaming und Zeitung.
Digitaler Nachlass
E-Mail-Postfächer, soziale Netzwerke, Cloud-Speicher und Software-Abos gehören ebenfalls zum Nachlass. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehen Nutzerkonten grundsätzlich auf die Erben über. Viele Dienste bieten eigene Formulare für Hinterbliebene an. Kostenpflichtige Abos wie Microsoft 365, Google One oder Apple sollten Sie kündigen; weitere Vorlagen finden Sie unter Software.
Formulierungsbeispiel
Eine Kündigung im Todesfall kann kurz und sachlich sein. Sie können sich an folgendem Text orientieren:
Kündigung des Vertrags Nr. [Vertragsnummer] – [Name des Verstorbenen], verstorben am [Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
am [Datum] ist [Vorname Name], geboren am [Datum], wohnhaft [Anschrift], verstorben. Als [Erbin/Erbe bzw. Bevollmächtigte/r] kündige ich hiermit den oben genannten Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Eine Kopie der Sterbeurkunde liegt bei.
Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung und das Vertragsende schriftlich, stellen Sie alle Lastschriften ein und erstatten Sie zu viel gezahlte Beträge auf das Konto [IBAN].
Mit freundlichen Grüßen
[Name, Anschrift, Unterschrift]
Wie Sie das Schreiben vollständig aufbauen, zeigt der Ratgeber Kündigung schreiben. Für viele Anbieter, bei denen keine eigenhändige Unterschrift vorgeschrieben ist, versendet Kuendo die Kündigung direkt per Post ab 1,45 €, auf Wunsch als Einwurf-Einschreiben für 2,50 € Aufpreis. Die Kopie der Sterbeurkunde können Sie dem Anbieter dann separat zukommen lassen, falls er sie anfordert.
Sie müssen nicht alles in den ersten Tagen erledigen. Kümmern Sie sich zuerst um Fristen, die schnell ablaufen – Lebensversicherung, Mietvertrag, gegebenenfalls Ausschlagung – und arbeiten Sie den Rest Schritt für Schritt ab. Unterstützung bieten auch Bestatter, Nachlassgerichte und Verbraucherzentralen.
Checkliste für Angehörige
- Sterbeurkunde in mehreren Exemplaren beim Standesamt beantragen.
- Lebensversicherung und Sterbegeldversicherung umgehend melden.
- Bank, Vermieter, Arbeitgeber bzw. Rentenversicherung und Krankenkasse informieren.
- Mietvertrag innerhalb eines Monats nach Kenntnis kündigen, falls niemand eintritt.
- Rundfunkbeitrag abmelden, Strom, Gas, Telefon und Internet kündigen.
- Abos, Mitgliedschaften und Online-Konten anhand der Kontoauszüge prüfen und kündigen.
- Kündigungsbestätigungen sammeln; bleibt eine aus, hilft der Ratgeber Keine Kündigungsbestätigung erhalten?
Wann Anbieter darüber hinaus vorzeitige Kündigungen erlauben müssen, lesen Sie im Ratgeber Sonderkündigungsrecht.
Häufige Fragen
Enden Verträge automatisch mit dem Tod?
Welche Unterlagen brauche ich, um Verträge eines Verstorbenen zu kündigen?
Wie kündige ich die Mietwohnung eines Verstorbenen?
Muss ich den Rundfunkbeitrag eines Verstorbenen abmelden?
Was passiert mit Online-Konten und E-Mail-Postfächern?
Stand: Oktober 2026. Alle Texte sind unverbindliche Vorschläge ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie Inhalt, Vollständigkeit und Empfängeranschrift selbst. Eine erfolgreiche Kündigung können wir nicht garantieren.